Rechtskonformität.
Erfüllt die geltenden Vorschriften, einschließlich der Meldestellen-Pflicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblowing-Richtlinie.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben in 24 Stunden – ohne externe Tools. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, einen Beschwerdekanal als interne Meldestelle einzuführen
. Sesame ist die einzige HR-Plattform mit integriertem, zertifiziertem Beschwerdekanal.
Erfüllt die geltenden Vorschriften, einschließlich der Meldestellen-Pflicht nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblowing-Richtlinie.
Wir garantieren vollständige Anonymität für hinweisgebende Personen, schützen ihre Identität und beugen möglichen Repressalien vor.
Fördert eine Kultur der Transparenz und Verantwortung in Ihrem Unternehmen und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
Die gesamte Aktivität des Kanals ist in Sesame HR integriert – ohne externe Tools.
Dieser Kanal ermöglicht die anonyme Übermittlung von Beschwerden, wahrt die Vertraulichkeit der Mitarbeitenden und gewährleistet Transparenz und Cybersicherheit.
Niemand außer den autorisierten Personen kann den Inhalt der Beschwerde lesen.
Vollständig anonyme Beschwerden mit lückenlosem Audit-Trail.
Die Beschwerden werden nach Ablauf der festgelegten Frist automatisch gelöscht – ohne unnötige Spuren.
Vollständiger und überprüfbarer Verlauf für Prüfungen.
Unsere Beschwerdekanal-Software erfüllt die DSGVO, da sie die Möglichkeit bietet, Beschwerden anonym oder mit personenbezogenen Daten einzureichen.
So werden die Vertraulichkeit und die Sicherheit derjenigen gewährleistet, die Fehlverhalten melden möchten.
Vollständige Verwaltung von Beschwerden. Konfigurierbare Kategorien, transparente Nachverfolgung und auditierbare Berichte.
Belästigung, Betrug, Diskriminierung, Interessenkonflikte und mehr – vollständig anpassbar an Ihr Unternehmen.
Status, Verlauf, automatische Benachrichtigungen und Nachvollziehbarkeit für Audits.
Auditierbare Berichte und strukturierte Daten, um fundiert zu handeln.
Verwandeln Sie Ihre Organisation in einen sicheren Ort, an dem Mitarbeitende und Lieferanten unangemessenes Verhalten vertraulich melden können.
So schaffen Sie eine Atmosphäre der Offenheit, in der Probleme proaktiv angegangen werden können.
Indem Sie Ihren Mitarbeitenden ein Mittel bieten, ihre Anliegen sicher und anonym zu äußern, stärken Sie das Gefühl von Gerechtigkeit und Fairness am Arbeitsplatz.
Dieses Tool steht Bewerbenden, Mitarbeitenden und Kundinnen und Kunden offen und fördert einen reibungslosen Informationsaustausch.
Implementieren Sie den Beschwerdekanal für Unternehmen von Sesame HR. In nur 4 Schritten ist er einsatzbereit.
Verwalten Sie alle Prozesse des Beschwerdekanals für Unternehmen direkt über Ihr Sesame-Dashboard.
Fügen Sie Informationen und Dokumente bei, die den Gegenstand der Beschwerde stützen, und erfüllen Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Wenn Sie den Beschwerdekanal von Sesame HR nutzen, werden Sie jedes Mal benachrichtigt, sobald eine Beschwerde eingeht oder aktualisiert wird.
Weisen Sie eine verantwortliche Person für die Nachverfolgung und Verwaltung der offenen Vorgänge im Beschwerdekanal zu.
Unsere Fachleute beraten Sie, damit Sie den Plan wählen, der am besten zu Ihren Anforderungen passt. Und Sie können ihn kostenlos testen!
Ohne Kreditkarte. Support auf Deutsch. Ohne Mindestlaufzeit.
Vertiefen Sie die wichtigsten Aspekte des Beschwerdekanals und seiner Anwendung im Unternehmen. Entdecken Sie Leitfäden, Tipps und Ressourcen, um ihn sicher, klar und souverän zu verwalten.
Was Whistleblowing ist, warum es ein Akt der Zivilcourage ist und wie es hilft, künftige Verstöße zu verhindern.
Warum ein positives Arbeitsumfeld für den Erfolg jedes Unternehmens entscheidend ist – und wie Sie es erreichen.
Ein gutes Arbeitsumfeld ist entscheidend für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und den langfristigen Erfolg eines Unternehmens.
Wir beantworten Ihre Fragen
Sesame HR hat die Funktion Beschwerdekanal entwickelt, damit alle mit dem Unternehmen verbundenen Personen jede einschlägige Pflichtverletzung melden können. Bei der Beschwerde wahrt der Kanal die Anonymität der hinweisgebenden Person und ermöglicht es, zugehörige Dateien als Nachweis hinzuzufügen.
Personen mit dem Status von Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder abhängig Beschäftigten, einschließlich ehemaliger Beschäftigter und Personen in Ausbildung; Selbstständige mit Bezug zur Organisation; Anteilseigner, Gesellschafter sowie Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan angehören, einschließlich nicht geschäftsführender Mitglieder; alle Personen, die für oder unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten tätig sind; Praktikantinnen und Praktikanten sowie ehrenamtlich Tätige; und Bewerberinnen und Bewerber.
Ja, Sie müssen sich keine Sorgen machen. Der Beschwerdekanal garantiert die anonyme Identität der hinweisgebenden Person. Das System ist so konfiguriert, dass niemand erfährt, wer die hinweisgebende Person ist – nicht einmal die Administratorin oder der Administrator. Die hinweisgebende Person kann jedoch darauf verzichten, anonym zu bleiben; andernfalls bleibt die Vertraulichkeit gewahrt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle – einen Beschwerdekanal – bereitzustellen, über die Mitarbeitende Verstöße und Straftaten melden können. Die Fristen: Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten seit dem 02.07.2023 und Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten seit dem 17.12.2023.
Wer keine rechtskonforme interne Meldestelle einrichtet und betreibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Verstöße wie Repressalien, die Behinderung von Meldungen oder die Verletzung der Vertraulichkeit werden mit bis zu 50.000 Euro geahndet. Für juristische Personen kann sich der Betrag gemäß § 30 OWiG bis auf 500.000 Euro erhöhen.
Im privaten Sektor: alle Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl gelten besondere Pflichten für Unternehmen bestimmter Branchen (z. B. Finanzdienstleister, Wertpapierinstitute sowie Unternehmen im Bereich der Geldwäscheprävention). Im öffentlichen Sektor: öffentliche Beschäftigungsgeber, wobei die Länder Gemeinden und Gemeindeverbände mit weniger als 10.000 Einwohnern von der Pflicht ausnehmen können.
Der Kanal lässt beide Optionen zu: Die hinweisgebende Person kann die Beschwerde vollständig anonym einreichen, ohne dass jemand ihre Identität erfährt, oder sich mit ihren personenbezogenen Daten identifizieren. In beiden Fällen bleiben die Vertraulichkeit und die Nachvollziehbarkeit des Vorgangs gewahrt.
Die Kategorien sind konfigurierbar: Belästigung, Betrug, Diskriminierung, Interessenkonflikte und jede weitere Kategorie, die Ihre Organisation benötigt. Sie passen die Kategorien an den Kontext Ihres Unternehmens an, um jeden Fall korrekt einzuordnen und zu bearbeiten.
Die Kommunikation wird durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt, sodass nur autorisierte Personen den Inhalt der Beschwerde lesen können. Zudem führt das System einen vollständigen und überprüfbaren Verlauf, und die Daten werden nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.
Ja. Der Kanal führt ein nachvollziehbares Register jedes Falls – mit Status, Verlauf und Benachrichtigungen – und ermöglicht den Export von Berichten für interne und externe Audits. So verfügen Sie jederzeit über überprüfbare Dokumente, um die Rechtskonformität nachzuweisen.